Nicht vergessen: Anträge auf Investitionsprämie können noch bis Ende Februar 2021 bei der aws eingebracht werden.
Geplante Änderungen durch den Bund
Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Bitte beachten Sie:
Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.